Neue Novellierung des EEWärmeG seit 01. Mai 2011 in Kraft!
Am 01. Mai 2011 ist die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft getreten. Ab sofort müssen öffentliche Gebäude ihren Wärme- und Kältebedarf nicht nur bei Neubauten, sondern auch nach einer grundlegenden Renovierung anteilig durch Biomasse, Geothermie, Sonnenenergie oder Umweltwärme decken.
Möchten Sie mehr Informationen, rufen Sie uns einfach an. Herr Achim Schlager kann Ihnen darüber Auskunft erteilen.
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